Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zustandekommen / Vertragsgegenstand des Vertrags
Vertragsgegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit der Auftragsbestätigung des Kunden mit D.K.Cooperation über der laut Angebot angebotenen Leistung zustande. Durch Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. D.K.Cooperation erbringt die Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage des Vertrages, der sich aus dem Angebot und den allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.
Honorar / Preis
Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung.
Leistungserfüllung
Mit Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger, Ausdruck und/oder Datenübertragung bzw. wie mit den Kunden vereinbart.
Lieferfrist
Es gilt sofern vereinbart, die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Kunden entstanden sind.
Zahlung / Fälligkeit
30 Tage nach Lieferung und Rechnungslegung. Gerät der Kunde in Verzug, ist der AN berechtigt Verzugszinsen und Mahngebühren im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu erheben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung bleiben erstellte Pläne Eigentum von D.K.Cooperation.
Mängel
Gerechtfertigte Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von D.K.Cooperation nach einlangen der Mängelrüge schnellstmöglich behoben.
Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Vorschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere nicht erzielte Einsparung, entgangener Gewinn, oder Schäden durch Verlust von Daten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschuldens durch den AN. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Zeichnungen vor dem abschließenden Ausdruck bzw. Weitergabe auf ihre Vollständig- und Richtigkeit hin zu überprüfen und freizugeben. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche werden maximal bis zur Höhe des von uns gelieferten Auftragswertes bzw. Bestellwertes akzeptiert.
Geheimhaltung
Generell wird angenommen das das beigestellte Arbeitsmaterial bzw. diverse Projektdaten für die zu erfüllende Dienstleistung nötig sind der Geheimhaltung unterliegen, diese werden auch so seitens D.K.Cooperation mit der nötigen Geheimhaltung gehandhabt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist A-9500 Villach. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Sonstiges
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden durch eine widersprechende AGB des Auftraggebers nicht verdrängt. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam oder für unwirksam erklärt werden, so behalten die übrigen Teile der AGB ihre Gültigkeit.
© D.K. Cooperation Stand 01.05.2019